Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 16785
Firma: IMO Grundstücks GmbH
Sitz: Bochum
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2017 20:02:00
HRB 16785: IMO Grundstücks GmbH, Bochum, Gewerbestraße 9, 44866 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2017. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 9, 44866 Bochum. Gegenstand: Verwaltung eigenen Grundbesitzes und die Erfüllung der Penionszusageverpflichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Geschäftsgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dähn, Christa, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der IMO Industrie- Montagen-Oppenhäuser GmbH mit Sitz in Bochum, (Amtsgericht Bochum, HRB 1438) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 02.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 02.08.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dähn, Christa aus Bochum