Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 16773
Firma: Fitnessloft Mönchengladbach GmbH
Sitz: Mönchengladbach
Adresse: Süchtelner Straße 30, 41066 Mönchengladbach
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.09.2015 20:05:00
HRB 16773: Fitnessloft Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach, Süchtelner Straße 30, 41066 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der First Class Fitness Mönchengladbach GmbH & Co. KG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 7324) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015. Geschäftsanschrift: Süchtelner Straße 30, 41066 Mönchengladbach. Gegenstand des Unternehmens: das Betreiben eines Fitnesstudios und aller im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Becker, Günter, Salzgitter-Thiede, *XX.XX.XXXX; Dr. Stolze, Simon-Finn, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Günter aus Salzgitter-Thiede,
Dr. Stolze, Simon-Finn aus Braunschweig