Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 16732
Firma: Backus GmbH
Sitz: Mönchengladbach
Adresse: Ritterstraße 102, 41238 Mönchengladbach
Veränderungen
HRB 16732: Backus GmbH, Mönchengladbach, Ritterstraße 102, 41238 Mönchengladbach...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2015 20:05:00
HRB 16732: Backus GmbH, Mönchengladbach, Ritterstraße 102, 41238 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Hermann-Josef Backus e.K. mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7333) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers Hermann-Josef Backus nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.08.2015. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2015 wirksam geworden. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2015. Geschäftsanschrift: Ritterstraße 102, 41238 Mönchengladbach. Gegenstand: die Herstellung von Brennholz, der Groß- und Einzelhandel mit Brennholz, der Betrieb eines Forstbetriebes, der Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes, die Durchführung von Winterdiensten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Backus, Hermann-Josef, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Backus, Brigitta, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Backus, Brigitta aus Mönchengladbach,
Backus, Hermann-Josef aus Mönchengladbach