Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 16665
Firma: HEGENSCHEIDT-MFD GmbH
Sitz: Erkelenz
Veränderungen
HRB 16665: HEGENSCHEIDT-MFD GmbH, Erkelenz, Hegenscheidt-Platz, 41812 Erkelenz. ...
Veränderungen
HRB 16665: Hegenscheidt MFD GmbH, Erkelenz, Hegenscheidt-Platz, 41812 Erkelenz. ...
Veränderungen
HRB 16665: Hegenscheidt MFD GmbH, Erkelenz, Hegenscheidt-Platz, 41812 Erkelenz. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2015 06:50:00
HRB 16665: Hegenscheidt MFD GmbH, Erkelenz, Hegenscheidt-Platz, 41812 Erkelenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Hegenscheidt-MFD GmbH & Co. KG, Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 4721) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2015. Geschäftsanschrift: Hegenscheidt-Platz, 41812 Erkelenz. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, die Konstruktion, die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugmaschinen und Ausrüstungen, insbesondere auf den Gebieten der Eisenbahn- und der Verkehrstechnik sowie der Automobilindustrie. Stammkapital: 6.200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Naumann, Hans-Jürgen, Chemnitz, *XX.XX.XXXX; Naumann, John Oliver, Wassenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Naumann, John Oliver aus Wassenberg,
Prof. Dr. Naumann, Hans-Jürgen aus Chemnitz