Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 16432
Firma: HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sitz: Dormagen
Adresse: In Ückerath 8-10, 41542 Dormagen
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HRB 16432: HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dormagen, Römerstr. 44, 4153...
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HRB 16432: HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dormagen, In Ückerath 8-10, ...
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HRB 16432: HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dormagen, Am Schwiertzhof 34...
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Veröffentlichung vom 16.04.2012 12:00:00
HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dormagen, Am Schwiertzhof 34, 41542 Dormagen. Die Gesellschafterversammlung vom 5. März 2012 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft wird von Rechtsanwälten nach Maßgabe der Gesetze, der einschlägigen Berufsordnungen und dieser Satzung verantwortlich geführt. Sie hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann nur sein, wer zur Ausübung eines in § 59a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BRAO genannten Berufs berechtigt ist. Ist nur ein oder sind zwei Geschäftsführer bestellt, muss jeder von ihnen Rechtsanwalt sein. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, muss die Mehrheit der Geschäftsführer aus Rechtsanwälten bestehen. Die Gesellschaft unterhält an ihrem Sitz eine Kanzlei, in der verantwortlich mindestens ein geschäftsführender Rechtsanwalt tätig ist, für den die Kanzlei den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversarnmlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern, die Rechtsanwälte sind, gestatten, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und ihnen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Zu Prokuristen können nur Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Angehörige der in 59a Abs. 1 Satz 1. Abs. 2 BRAO genannten Berufe bestellt werden. Für Prokuristen gelen im lnnenverhältnis die den Geschäftsführern auferlegten Beschränkungen entsprechend. Im Innenverhältnis gilt, dass die Geschäfte der Gesellschaft stets von einem Rechtsanwalt geführt werden. Beschlüsse, die einen Geschäftsführer oder einen den Diensten der Gesellschaft stehenden Rechtsanwalt in der Freiheit seiner Berufsausübung beeinträchtigen, sind unzulässig. Die Rechtsanwälte, die zu Geschäftsführern bestellt werden, sind bei der Ausübung ihres Berufs unabhängig. Einflussnahmen der Gesellschafter, namentlich durch Weisungen oder vertragliche Bindungen, sind insoweit unzulässig.Für Liquidatoren gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.Neueintragungen
HRAG Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dormagen, Am Schwiertzhof 34, 41542 Dor...