Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 16426
Firma: GiKOM CSE AG
Sitz: Bonn
Adresse: Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn
Löschungen von Amts wegen
HRB 16426: GiKOM CSE AG, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn. Die Gesells...
Löschungsankündigungen
HRB 16426: GiKOM CSE AG, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn. Das Registe...
Veränderungen
GiKOM CSE AG, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn.Gesamtprokura gemeinsam...
Veränderungen
GiKOM CSE AG, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn.Prokura erloschen: Mehn...
Veränderungen
GiKOM CSE AG, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn.Geschäftsanschrift: Fri...
Berichtigungen
GiKOM CSE AG, Bonn, (Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn).Gesamtprokura gemeins...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2008 12:00:00
GiKOM CSE AG, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 39, 53113 Bonn). Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.08.2008. Gegenstand: ist die Entwicklug, die Herstellung, die Programmierung, der Vertrieb, die Vermietung und die Wartung von Rechnersystemen. Grundkapital: 246.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Polak, Hans Allard, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GiKom CSE GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 3564) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Polak, Hans Allard aus Bonn