Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 16422
Firma: Rheinmagnet Horst Baermann GmbH
Sitz: Neunkirchen-Seelscheid
Veränderungen
HRB 16422: Rheinmagnet Horst Baermann GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Ohlenhohnstr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.04.2021 20:01:00
HRB 16422: Rheinmagnet Horst Baermann GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Ohlenhohnstraße 23, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2021. Geschäftsanschrift: Ohlenhohnstraße 23, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Die Herstellung und Verarbeitung von Dauermagneten, der An- und Verkauf dieser und anderer Magnete sowie die Herstellung von Magnetsystemen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baermann, Eckhard, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX; Fessen, Alexander, Rheinbrohl, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kunz, Gerhard, Troisdorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der EBAERMANN INDUSTRIEBETEILIGUNGEN GmbH (vormals Rheinmagnet Horst Baermann GmbH) mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg, HRB 1663), namentlich dem gesamten Betriebsvermögen mit allen Aktiva und Passiva mit Ausnahme sämtlicher Geschäftsanteile an der MAGNET1956 GmbH mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg, HRB 13123) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.02.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.02.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baermann, Eckhard aus Bergisch Gladbach,
Fessen, Alexander aus Rheinbrohl,
Kunz, Gerhard aus Troisdorf