Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 16376
Firma: Dr. Hans Riegel Holding GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Am Neutor 3, 53113 Bonn
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HRB 16376: Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Am Neutor 3, 53113 Bonn. Nicht me...
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HRB 16376: Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Am Neutor 3, 53113 Bonn. Nicht me...
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HRB 16376:Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Am Neutor 3, 53113 Bonn.Nicht mehr...
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HRB 16376:Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn.Änd...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Die Gesellsc...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Bestellt zum...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Nicht mehr G...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Die Gesellsc...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Die Gesellsc...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Die Gesellsc...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Die Gesellsc...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Nach Änderun...
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Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn. Die Gesellsc...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.06.2010 12:00:00
Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn.1. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichichem Recht unter Firma Dr. Hans Riegel Vermögensverwaltungs-Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Hieflau/Österreich (Handelsgericht Leoben FN 134181a) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Dr. Hans Riegel Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 16376) eingereicht worden. 2.An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft beteiligt die Dr. Hans Riegel Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Hieflau/Österreich, und b) als übernehmende Gesellschaft die Dr. Hans Riegel Holding GmbH, eine Gesellschaft nach deutschem Recht mit dem Sitz in Bonn. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts als Handelsgericht Leoben zu FH 134181a. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 16376. 4.a) An der übertragenden Gesellschaft sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt. Bei der übernehmenden Gesellschaft gibt es zwar einen Mindergesellschafter, jedoch erfolgt weder eine Kapitalerhöhung noch eine Satzungsänderung. Besondere Rechte von Minderheitsgesellschaftern bestehen insoweit nicht. Es bedarf daher keines Hinweises auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitengesellschaftern mit Ausnahme des allgemeinem Hinweises, dass dem Minderheitengesellschaftern die sich aus dem GmbH-Recht ergebenden Rechte (insbesondere Teilnahme- und Stimmrechte) sowie die Rechte zur Überprüfung der Verschmelzung zustehen. Der Minderheitgesellschafter hat im übrigen insoweit bereits seinen Verzicht und seine Zustimmung zur Verschmelzung angekündigt. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Dr. Hans Riegel Holding GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist denGläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Dr. Hans Riegel Holding GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Dr. Hans Riegel Holding GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Regisgter des Sitzes der Dr. Hans Riegel Holding GmbH gem. § 122a Abs.2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Hinsichtlich des Anspruches der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass dei Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer eidesstattllichen Versicherung nach § 294 ZPO. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Dr. Hans Riegel Holding GmbH gefordert werden muss. Ein Anspruch unmittelbar gegenüber der Dr. Hans Riegel Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hans-Riegel-Straße 1, 53129 Bonn, geltend zu machen.Die Recht der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 13 EU-Verschmelzungsgesetz. Nach dieser Bestimmung ist solchen Gläubigern, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Einreichung des Verschmelzungsplans im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (Bekanntmachung) schriftlich zu diesem Zweck melden, für ihre bis zur Bekanntmachung entstandenen Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Für fällige Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden, ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht.Einer Glaubhaftmachung, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, bedarf es nicht, da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übetragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht allerdings solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Rechts auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Unter der vorgenannten Anschrift der Dr. Hans Riegel Holding GmbH können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Neueintragungen
Dr. Hans Riegel Holding GmbH, Bonn (Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn). Gesellschaf...