Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 16362
Firma: Fixtron GmbH
Sitz: Waldfeucht
Veränderungen
HRB 16362: Fixtron GmbH, Waldfeucht, Raiffeisenstraße 11, 52525 Waldfeucht. Best...
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HRB 16362: Fixtron GmbH, Waldfeucht, Raiffeisenstraße 11, 52525 Waldfeucht. Best...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2010 12:00:00
Fixtron GmbH, Waldfeucht, Raiffeisenstraße 11, 52525 Waldfeucht. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2010. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 11, 52525 Waldfeucht. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, Im- und Export, Vermietung und Vertrieb von technischen Gütern und Anlagen, insbesondere von Klima- und Kältetechnik. Die Gesellschaft ist befugt, alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen, welche ihrem Zweck zu dienen geeignet sind, insbesondere auch, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kranen, Rolf, Selfkant, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.07.2010 durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Rolf Kranen, geb. am 10.03.1964, unter der Firma "Rolf Kranen e.K." mit Niederlassung in Selfkant (AG Aachen, HRA 7731) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kranen, Rolf aus Selfkant