Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 16357
Firma: KERC GmbH
Sitz: Königstein
Veränderungen
HRB 16357:KERC GmbH, Kaarst, Gümpgesbrücke 19, 41564 Kaarst.Nach Sitzverlegung n...
Berichtigungen
KERC GmbH, Kaarst, Gümpgesbrücke 19, 41564 Kaarst. Nach Ergänzung der Vertretung...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2011 12:00:00
KERC GmbH, Kaarst, Gümpgesbrücke 19, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08. Dezember 2010. Die Gesellschafterversammlung vom 19. August 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Saarbrücken (bisher Amtsgericht Saarbrücken HRB 19132) nach Kaarst und die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 19. August 2011 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 4.000,00 EUR um 21.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist insgesamt neu gefasst worden. Geschäftsanschrift: Gümpgesbrücke 19, 41564 Kaarst. Gegenstand: Beratung von Unternehmen in Fragen der wirtschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Republik Korea, die Durchführung von Bildungsprogrammen für Unternehmen und Wissenschaftler, insbesondere in den Bereichen Energie, Informations- und Kommunikationstechnologie und Umwelttechnik, die Forschung auf vorgenannten Feldern sowie die Entwicklung unternehmerischer Strategiekonzepte für europäische und koreanische Unternehmen im jeweils anderen Markt sowie alles, was diesen Zwecken dienlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Kim, Ki Cheol, Kaarst, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Chun-Shik, Kim, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Dr. Chun-Shik, Kim aus Hamburg,
Dr. Kim, Ki Cheol aus Kaarst