Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 16320
Firma: autowork GmbH
Sitz: Neuss
Veränderungen
HRB 16320: autowork Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Hamtorwall 48-50, 41460 ...
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HRB 16320: autowork Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Hamtorwall 48-50, 41460 ...
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autowork Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Hamtorwall 48-50, 41460 Neuss. Nich...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.10.2011 12:00:00
autowork Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Hamtorwall 48-50, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 28. Juli 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Düsseldorf HRB 49003) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Hamtorwall 48-50, 41460 Neuss. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der autowork GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe. Die autowork GmbH & Co. KG hat die Erbringung von Unternehmensberatungs-leistungen für die Beratung von technischen und kaufmännischen Fragen zum Gegenstand, sowie die Beratung, Entwicklung und Herstellung von Software für die Automatisierung und Verwaltung von IT-Prozessen; die Beratung, Entwicklung und Aufbau von Netzinfrastruktur für IT und Datennetze und die Beratung, Entwicklung von Sicherheitskonzepten und Systemen für vernetzte IT Strukturen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Münzer, Ingo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Münzer, Ingo aus Düsseldorf