Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 16253
Firma: Pegasus Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH
Sitz: Wachtendonk
Veränderungen
HRB 16253: Pegasus Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH, Wachtendonk, Am ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2019 20:01:00
HRB 16253: Pegasus Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH, Wachtendonk, Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2019. Geschäftsanschrift: Am Pulverturm 3, 47669 Wachtendonk. Gegenstand: Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Grundstücken. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hurtig, Simon, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pegasus Grundstücksentwicklung und Beteiligung GmbH & Co. KG, Wachtendonk (Amtsgericht Kleve HRA 1796) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.10.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hurtig, Simon aus Essen