Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 16143
Firma: Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
Sitz: Bonn
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 15.10.2014 20:01:00
HRB 16143:Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn, Rüngsdorfer Straße 2 E, 53173 Bonn.Die Hauptversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 Abs. 1 (Bekanntmachungen), § 4 (Anlagebedingungen), § 5 (Anlagegrenzen), § 6 Abs. 2 (Kreditaufnahme, Leerverkäufe, Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte, § 7 Abs. 1, .Satz 1, Abs.2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 (Kosten, Gründungsaufwand), § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Ab. 5 Satz 3 (Höhe, Einteilung und Veränderung des Gesellschaftskapitals, § 9 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 4, Abs. 4 Sätze 1, 2 und 5, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 8 (Aktien und Aktienausgabe), § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis Abs. 9 (Rücknahme von Aktien, § 12 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), § 13 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 (Aufgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), § 14 (Verwahrstelle), § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 5, Abs. 2, Abs. 3 Sätze 1 bis 3 und Abs. 4 (Bewertung der Vermögensgegenstände), § 17 Abs. 2 Satz 1 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer), § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 (Zeit, Ort und Einberufung), § 22 (Teilnahme und Stimmrecht), § 24 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 und Abs. 3 (Beschlussfassung), § 25 Abs. 2 Satz 2 (Geschäftsjahr, Dauer, § 26 Abs. 1, Abs. 3 Abs. 4 und Abs. 5 (Jahresabschluss und Halbjahresbericht), § 27 Satz 2 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. Neuer Gegenstand ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums-Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Neue Allgemeine Vertretungsregel: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Änderung zur konkreten Vertretungsbefugnis Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *XX.XX.XXXX; Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Aufteilung des Anfangskapitals ist geändert - nämlich nunmehr nicht mehr auf Investmentbetriebsvermögen und erstem Teilgesellschaftsvermögen, sondern nur noch Investmentbetriebsvermögen -, durch Umwandlung der bestehenden 3.000 Unternehmensaktien des ersten Teilgesellschaftsvermögens unter gleichzeitiger Ausgabe neuer 1.500 Stück Unternemensaktien des (Investment-) Betriebsvermögens, so dass das Anfangskapital nun 300.000 EUR beträgt.Personen: Große-Allermann, Jens aus Köln,
Lokotsch, Waldemar aus KönigswinterVeränderungen
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