Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 16133
Firma: Seniorenzentrum Breberen GmbH
Sitz: Gangelt
Adresse: Hauptstraße 15, 52538 Gangelt
Veränderungen
HRB 16133: Seniorenzentrum Breberen GmbH, Gangelt, Hauptstraße 15, 52538 Gangelt...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.04.2010 12:00:00
Seniorenzentrum Breberen GmbH, Gangelt, Hauptstraße 15, 52538 Gangelt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 15, 52538 Gangelt. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung eines Altenpflegeheims sowie einer Tagespflege nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinrichs, Karin, Gangelt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Heinrichs, Karin, Gangelt, 03.05.1965 unter der Firma Seniorenzentrum Alten- und Pflegeheim Beberen e.Kfr, Inhaberin Karin Heinrichs in Gangelt-Breberen (AG Aachen HRA 7664) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heinrichs, Karin aus Gangelt