Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 16115
Firma: K.H.U. Immobilien GmbH
Sitz: Niederkassel
Adresse: Lindholzer Weg 1, 53859 Niederkassel
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.10.2020 20:00:00
HRB 16115: K.H.U. Immobilien GmbH, Niederkassel, Lindholzer Weg 1, 53859 Niederkassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2020. Geschäftsanschrift: Lindholzer Weg 1, 53859 Niederkassel. Das Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen, insbesondere von Immobilien, einschließlich der Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und sonstiger Leistungen sowie sämtliche mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die den vorstehenden Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Andreas, Niederkassel, *XX.XX.XXXX; Becker, Karl-Heinz, Niederkassel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Karl-Heinz Becker GmbH & Co. KG mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, HRA 4679) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Andreas aus Niederkassel,
Becker, Karl-Heinz aus Niederkassel