Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 16080
Firma: KSW Beteiligungs GmbH
Sitz: Moers
Adresse: Pferdsweide 41, 47441 Moers
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2019 20:02:00
HRB 16080: KSW Beteiligungs GmbH, Moers, Pferdsweide 41, 47441 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2019. Geschäftsanschrift: Pferdsweide 41, 47441 Moers. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere Ausübung der Funktion als geschäftsleitende Holding der Unternehmen der Unternehmensgruppe Sprenger. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Knop, Reinhard, Bochum, *XX.XX.XXXX; Schepers, Dirk, Erkrath, *XX.XX.XXXX; Wurring, Detlef, Mülheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft sowie des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 27.08.2019 im Rahmen einer Ausgliederung Vermögensteilen der KSW Holding GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve HRB 9490) erlangt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Knop, Reinhard aus Bochum,
Schepers, Dirk aus Erkrath,
Wurring, Detlef aus Mülheim