Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 16079
Firma: Johnson & Johnson Holding GmbH
Sitz: Norderstedt
Veränderungen
HRB 16079: Johnson & Johnson Holding GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 414...
Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 21.12.2018 20:03:00
HRB 16079: APSIS Germany GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 10. Dezember 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 5 und § 6. Geändert, nun: Neue Firma: Johnson & Johnson Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften, die die Herstellung und den Vertrieb von und den Handel einschließlich Großhandel und Im- und Export mit Artikeln für den medizinischen, medizintechnischen, chirurgischen und ärztlichen Bedarf, pharmazeutischen und chemischen und artverwandten Produkten, synthetischen und plastischen Stoffen, Implantaten und Kontaktlinsen, Erzeugnissen für die Gesundheitspflege und Hygiene. kosmetischen Artikeln sowie Textilien aller Art betreiben sowie Dienstleistungen (z.B. Beratungsleistungen) auf diesen Gebieten erbringen, und/oder eigenes Vermögen verwalten und Leasinggeschäfte. insbesondere mit Produkten der Johnson & Johnson-Gruppe tätigen, soweit sie nicht gesetzlicher Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10. Dezember 2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10. Dezember 2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10. Dezember 2018 mit der Johnson & Johnson Holding GmbH mit Sitz in Noderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 3588 NO) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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