Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 16068
Firma: Zibell Willner & Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung mbH
Sitz: Köln
Adresse: An der Münze 12 - 18, 50668 Köln
Veränderungen
Zibell Willner & Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung ...
Veränderungen
Zibell Willner & Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung ...
Veränderungen
Zibell Willner + Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung ...
Veränderungen
Zibell Willner + Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung ...
Veränderungen
Zibell Willner + PartnerIngenieurgesellschaft fürtechnische Gebäudeausrüstung mb...
Veränderungen
Zibell Willner + Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung ...
Veränderungen
Zibell Willner + Partner Ingenieurgesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung ...
Veränderungen
Zibell Willner + PartnerIngenieurgesellschaft fürtechnische Gebäudeausrüstung mb...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 10.11.2005 14:11:00
Zibell Willner + PartnerIngenieurgesellschaft fürtechnische Gebäudeausrüstung mbH, Köln (An der Münze 12 - 18, 50668 Köln). Nach Namensänderung aufgrund Eheschließung (vormals Rehbein) nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gössl, Pierre, Eltville, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 16.08.2005 mit der Zibell Willner + Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 6886) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gössl, Pierre aus Eltville
Veränderungen
Zibell Willner + PartnerIngenieurgesellschaft fürtechnische Gebäudeausrüstung mb...