Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 15924
Firma: Altenstift-Limbach Betriebsgesellschaft gemeinnützige GmbH
Sitz: Köln
Löschungen
Altenstift-Limbach Betriebsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Wachtberg, Limbachst...
Veränderungen
Altenstift-Limbach Betriebsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Wachtberg, Limbachst...
Veränderungen
Altenstift-Limbach Betriebsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Wachtberg, Limbachst...
Veränderungen
Altenstift-Limbach Betriebsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Wachtberg, Limbachst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2007 12:00:00
Altenstift-Limbach Betriebsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Wachtberg (Limbachstraße 35, 53343 Wachtberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2007. Gegenstand: ist die Aufnahme von alten, pflegebedürftigen Menschen zum Wohnen, zur Betreuung und zur Pflege sowie die ambulante Kranken-, Familien- und Altenpflege in der Gemeinde Wachtberg. Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere der Betrieb und die Unterhaltung des Alten- und Pflegeheims "Altenstift-Limbach" in Wachtberg-Berkum sowie alle Leistungen, die geeignet sind, den Stiftungszweck der Limbach Stiftung, Wachtberg-Berkum, zu fördern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hüffel, Theo, Wachtberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Limbach-Stiftung mit Sitz in Wachtberg (Amtsgericht Bonn HRA 6926 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Kuratoriumsversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hüffel, Theo aus Wachtberg