Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 15840
Firma: Heidemann Handelsges. mbH
Sitz: Willich
Veränderungen
HRB 15840: Heidemann Handelsges. mbH, Willich, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich....
Veränderungen
HRB 15840: Heidemann Handelsges. mbH, Willich, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2016 20:17:00
HRB 15840: Heidemann Handelsges. mbH, Willich, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Drahtzieherweg 11, 47877 Willich. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Elektro-Zubehör. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Gorzny-Zimmermann, Monika, Willich, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Thomas, Willich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Heidemann Handelsges. mbH (künftig: G & Z Verwaltungs- und Beteiligungsges. mbH mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld, HRB 10226) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.07.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gorzny-Zimmermann, Monika aus Willich,
Zimmermann, Thomas aus Willich