Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 15726
Firma: Creoplan AG
Sitz: Bonn
Adresse: Zitelmannstraße 2-4, 53113 Bonn
Veränderungen
HRB 15726: Creoplan AG, Bonn, Zitelmannstraße 2-4, 53113 Bonn. Einzelprokura: Ro...
Veränderungen
HRB 15726: Creoplan AG, Bonn, Zitelmannstraße 2-4, 53113 Bonn. Nicht mehr Vorsta...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 15726: Creoplan AG, Bonn, Zitelmannstraße 2-4, 53113 Bonn. Dem Registergeric...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 15726: Creoplan AG, Bonn, Zitelmannstraße 2-4, 53113 Bonn. Dem Registergeric...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2007 07:40:00
Creoplan AG, Bonn (Zitelmannstraße 2-4, 53113 Bonn). Aktiengesellschaft. Gegenstand: der Verkauf von Ausbauhäusern und Massivfertighäusern und der Handel mit Baustoffen sowie der branchenübliche Handel aller Art. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Roller, Alexander, Troisdorf, *XX.XX.XXXX; Roller, Emil, Lohmar, *XX.XX.XXXX; Roller, Hermann, Troisdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Creoplan Massiv-Haus GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12919) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Roller, Alexander aus Troisdorf,
Roller, Emil aus Lohmar,
Roller, Hermann aus Troisdorf