Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 15697
Firma: BEKO Holding GmbH
Sitz: Neuss
Adresse: Pützstraße 4, 41468 Neuss
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HRB 15697: BEKO Holding GmbH, Neuss, Pützstraße 4, 41468 Neuss. BesondereVertret...
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HRB 15697: BEKO Holding GmbH, Neuss, Pützstraße 4, 41468 Neuss. Besondere Vertre...
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BEKO Holding GmbH, Neuss, Pützstraße 4, 41468 Neuss. Die Gesellschafterversammlu...
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BEKO Holding GmbH, Neuss, Pützstraße 4, 41468 Neuss. Bestellt als Geschäftsführe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2010 12:00:00
BEKO Holding GmbH, Neuss, Pützstraße 4, 41468 Neuss.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18. Mai 2010. Geschäftsanschrift: Pützstraße 4, 41468 Neuss. Gegenstand: Die Verwaltung eigenes Vermögens, insbesondere (a) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften und (b) die Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen sowie (c) die Verwaltung von Kapitalvermögen. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Yannick, Neuss, *XX.XX.XXXX; Koch, Annabelle, Neuss, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Abeels, Monique Suzanne Frans Nelly, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BEKO Holding OHG, Neuss (Amtsgericht Neuss ( HRA 6812 )) nach Maßgabe des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 18. Mai 2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Abeels, Monique Suzanne Frans Nelly aus Neuss,
Koch, Annabelle aus Neuss,
Koch, Yannick aus Neuss