Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 15689
Firma: Coler Systems GmbH
Sitz: Münster
Adresse: Willy-Brandt-Weg 29, 48155 Münster
Veränderungen
HRB 15689: Coler Systems GmbH, Münster, Willy-Brandt-Weg 29, 48155 Münster. Die ...
Veränderungen
HRB 15689: Coler Systems GmbH, Münster, Willy-Brandt-Weg 29, 48155 Münster. Gesa...
Veränderungen
HRB 15689: Coler Systems GmbH, Münster, Eulerstraße 3, 48155 Münster. Nach Änder...
Veränderungen
HRB 15689: Coler Systems GmbH, Münster, Albersloher Weg 275, 48155 Münster. Gesc...
Veränderungen
HRB 15689: Coler Systems GmbH, Münster, Albersloher Weg 275, 48155 Münster. Best...
Veränderungen
HRB 15689: Coler Systems GmbH, Münster, Albersloher Weg 275, 48155 Münster. Die ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 19.11.2015 20:01:00
HRB 15689: RSF Verwaltungs GmbH, Münster, Albersloher Weg 275, 48155 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Desweiteren wurde eine Änderung in § 3 (Stammkapital) und die Erhöhung des Stammkapitals um 1000 EUR beschlossen. Neue Firma: Coler Systems GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit technischen und elektrotechnischen Erzeugnissen sowie Telekommunikationsgeräten, Ersatzteilen und Zubehör sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24./25.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24./25.09.2015/ 9.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24./25.09.2015/ 9.11.2015 Teile des Vermögens der Coler GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (HRA 5189) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
HRB 15689: RSF Verwaltungs GmbH, Münster, Albersloher Weg 275, 48155 Münster. Ge...