Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 156
Firma: J. Timmermann Eisenhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Sitz: Eggerscheidt
Veränderungen
HRB 156: TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 47, 40479 D...
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HRB 156: TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 47, 40479 D...
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TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf...
Berichtigungen
TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf, Rochusstaße 47, 40479 Düsseldorf....
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TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldo...
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TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf, Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldo...
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TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf (Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldo...
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TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf (Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldo...
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TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf (Alt-Pempelfort 15, 40211 Düsseldo...
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Veröffentlichung vom 06.06.2006 06:43:00
TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH, Düsseldorf (Alt-Pempelfort 7, 40211 Düsseldorf). Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Ordemann, Horst, Kaufmann, Ratingen, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2006 mit der TOPCOM Kommunikationssysteme GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 44559) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.