Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 15597
Firma: Haus der Gesundheit GmbH
Sitz: Münster
Adresse: Hafenweg 24a, 48155 Münster
Veränderungen
HRB 15597: Haus der Gesundheit Immobilien GmbH, Münster, Hafenweg 24a, 48155 Mün...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2015 13:34:00
HRB 15597: Haus der Gesundheit Immobilien GmbH, Münster, Hafenweg 24a, 48155 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2015. Geschäftsanschrift: Hafenweg 24a, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der lmmobilie Wolbecker Straße 21 in Münster, welche unter der Bezeichnung Haus der Gesundheit bekannt ist. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem vorgenannten Gegenstand zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lucas, Rolf, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Lucas, Walter, Münster, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haus der Gesundheit OHG, Münster (Amtsgericht Münster HRA 9983) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Lucas, Rolf aus Hamburg,
Lucas, Walter aus Münster