Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 15502
Firma: Ingenieurbüro Löwenberg GmbH
Sitz: Hennef
Adresse: Bahnhofstraße 19, 53773 Hennef
Veränderungen
HRB 15502: Ingenieurbüro Löwenberg GmbH, Hennef, Bahnhofstraße 19, 53773 Hennef....
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HRB 15502: Ingenieurbüro Löwenberg GmbH, Hennef, Bahnhofstraße 19, 53773 Hennef....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2019 20:02:00
HRB 15502: Ingenieurbüro Löwenberg GmbH, Hennef, Bahnhofstraße 19, 53773 Hennef. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2019. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 19, 53773 Hennef. - Die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bauwesen, insbesondere im Bereich von Projektierungen von Bauprojekten, Architektur, Tragwerk, Brand-, Schall- und Wärmeschutz; - das Erstellen bautechnischer Nachweise sowie - Leistungen als Sachverständiger im Bereich Brand-, Schall- und Wärmeschutz. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Löwenberg, Horst, Hennef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Horst Löwenberg, Hennef, *XX.XX.XXXX, unter der Firma Ingenieurbüro Horst Löwenberg e.K. mit Niederlassung in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRA 6420) betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.07.2019.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.07.2019 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Horst Löwenberg Hennef aus ,
Löwenberg, Horst aus Hennef