Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 15397
Firma: AOC Hanauer Landstraße GmbH
Sitz: Dortmund
Löschungen
HRB 15397: AOC Hanauer Landstraße GmbH, Dortmund, c/o Goldman Sachs Realty Manag...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.10.2015 20:06:00
HRB 15397: AOC Hanauer Landstraße GmbH, Dortmund, c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, Sendlinger Straße 12, 80331 München. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma AOC Hanauer Landstraße GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 15397) mit der besloten vernootschaap met beperkte aansprakelijkheit nach niederländischem Recht unter der Firma W2005 Agenor B.V. mit Sitz in Amtsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 34218757) eingereicht worden. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der AOC Hanauer Landstraße GmbH: Gläubiger der AOC Hanauer Landstraße GmbH (übertragende Gesellschaft) können nach § 122 j Abs. 1 UmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die AOC Hanauer Landstraße GmbH geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122 d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der AOC Hanauer Landstraße GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122 j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Nicht von § 122 j UmwG erfasst sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind ( 122 j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der AOC Hanauer Landstraße GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, Sendlinger Straße 12, 80331 München, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei AOC Hanauer Landstraße GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, Sendlinger Straße 12, 80331 München, Deutschland. Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der W2005 Agenor B.V.: Nach Bekanntmachung der Einreichung des gemeinsamen Verschmelzungsplanes, welcher von den Geschäftsführungen der verschmelzenden Gesellschaften erstellt wurde, kann jeder Gläubiger, der annimmt, dass sein Anspruch nach der Verschmelzung beeinträchtigt sei, gemäß Artikel 2:316 Absatz 1 und 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches von jeder der verschmelzenden Gesellschaften Sicherheit für seinen Anspruch verlangen. Mindestens eine der verschmelzenden Gesellschaften muss dem Gläubiger auf dessen Anfrage hin eine solche Sicherheit zur Verfügung stellen, es sei denn (i) der Gläubiger verfügt bereits über ausreichende Sicherheiten (waarborgen) oder (ii) das Vermögen der Gesellschaft, welche nach der Verschmelzung Schuldnerin des Gläubigers sein wird, bietet nach der Verschmelzung eine äquivalente Möglichkeit zur Inanspruchnahme wie vor der Verschmelzung. Falls einer der Ausnahmetatbestände unter (i) oder (ii) erfüllt ist, ist keine Sicherheitsleistung erforderlich. Weitere Einzelheiten über den Schutz von Gläubigerrechten sind in Artikel 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuches enthalten. Keine Person hat Sonderrechte im Bezug auf die übernehmende Gesellschaft, wie etwa das Recht auf Gewinnbeteiligung oder Bezugsrechte hinsichtlich Geschäftsanteilen, weshalb Angaben über den Erhalt entsprechender Rechte an der übernehmenden Gesellschaft oder eine Entschadigung entfallen. Ein Anspruch der Gläubiger ist unmittelbar gegenüber der W2005 Agenor B.V. unter deren Geschäftsanschrift Teleportboulevard 140, 1043 EJ Amsterdam/Niederlande, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei W2005 Agenor B.V. unter deren Geschäftsanschrift Teleportboulevard 140, 1043 EJ Amsterdam/Niederlande. Die übernehmende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter.Veränderungen
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