Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 15382
Firma: FAR Vermietungsgesellschaft mbH
Sitz: Düsseldorf
Löschungen
HRB 15382: FAR Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Mercedesstraße 6, 40470 ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.06.2018 20:02:00
HRB 15382: FAR Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Becker, Michael, Oberhausen, *XX.XX.XXXX; Markert, Stephan, Meerbusch, *XX.XX.XXXX. Der mit der Deutsche Immobilien Leasing GmbH, Düsseldorf -nach Firmenänderung ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft Düsseldorf mbH- (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 1936) am 25.04.1980 nebst Nachtrag vom 25.08.1992 und Änderungsvertrag vom 18.03.2014 abgeschlossene Organschaft- und Ergebnisübernahmevertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.04.2018 mit der ILV Immobilien Vermietungsgesellschaft mbH 1988 mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 22466) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Michael aus Oberhausen,
Markert, Stephan aus MeerbuschVeränderungen
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