Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 15307
Firma: Greshake GmbH
Sitz: Beckum
Adresse: Siemensstraße 1, 59269 Beckum
Veränderungen
HRB 15307: Greshake GmbH, Beckum, Siemensstraße 1, 59269 Beckum. Bestellt als Ge...
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HRB 15307: Greshake GmbH, Beckum, Siemensstraße 1, 59269 Beckum. Die Ausgliederu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2014 20:04:00
HRB 15307: Greshake GmbH, Beckum, Siemensstraße 1, 59269 Beckum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2014. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 1, 59269 Beckum. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Taxiunternehmens sowie die Übernahme von Transportdiensten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Greshake, Horst Bernhard, Beckum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Horst Bernhard Greshake e.K. mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, HRA 5832 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Greshake, Horst Bernhard aus Beckum