Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 15274
Firma: Herforder Brauerei GmbH
Sitz: Hiddenhausen
Veränderungen
HRB 15274: Herforder Brauerei GmbH, Hiddenhausen, Gebr.-Uekermann-Straße 1, 3212...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.12.2016 20:00:00
HRB 15274: Herforder Brauerei GmbH, Hiddenhausen, Gebr.-Uekermann-Straße 1, 32120 Hiddenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2016. Geschäftsanschrift: Gebr.-Uekermann-Straße 1, 32120 Hiddenhausen. Gegenstand: Die Führung eines Brauereibetriebes. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie ist darüber hinaus auch berechtigt, die Herstellung, Bearbeitung und den Vertrieb von und den Handel mit anderen Artikeln sowie die Erbringung von Dienstleistungen aufzunehmen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cramer, Eva Catharina, Warstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Himmelsbach, Peter, Warstein, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Herforder Brauerei GmbH & Co. KG, Hiddenhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRA 3668) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Cramer, Eva Catharina aus Warstein,
Himmelsbach, Peter aus Warstein