Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 15252
Firma: Gartenhof Küsters GmbH
Sitz: Neuss
Adresse: Am Gartenhof 1, 41470 Neuss
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HRB 15252: Gartenhof Küsters GmbH, Neuss, Am Gartenhof 1, 41470 Neuss. Einzelpro...
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HRB 15252: Gartenhof Küsters GmbH, Neuss, St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss. Än...
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Gartenhof Küsters GmbH, Neuss, St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss. Die Gesellsch...
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Gartenhof Küsters GmbH, Neuss, St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss. Nicht mehr Ge...
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Werner Küsters GmbH, Neuss, St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss. Gartenhof Küster...
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Gartenhof Küsters GmbH, Neuss, St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss.Bestellt als G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2009 12:00:00
Werner Küsters GmbH, Neuss, St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9. Juli 2009. Geschäftsanschrift: St. Antoniusstraße 1a, 41470 Neuss. Planung und Ausführung sämtlicher gärtnerischer Anlagen sowie deren Unterhaltung und der Handel mit Pflanzen und Gartenbedarfsartikeln aller Art sowie Möbeln, Textilien und Wohnaccessoires sowie Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes. 160.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Küsters, Werner, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Werner Küsters e. K., Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 5598) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 9. Juli 2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Küsters, Werner aus Neuss