Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 15184
Firma: CONET Communications GmbH
Sitz: Hennef
Veränderungen
HRB 15184: CONET Communications GmbH, Hennef, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Henn...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2018 20:01:00
HRB 15184: CONET Communications GmbH, Hennef, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2018. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef. Die Entwicklung, die Projektierung und der Vertrieb von Lösungen für kritische Kommunikationsinfrastrukturen wie Leitwarten, Leitstellen sowie Customer Interaction Center basierend auf der eigenen Produktpalette "Unified Communication Radio Suite" sowie auf Produkten von Drittanbietern. Weiterhin erbringt die Gesellschaft Beratungs-, Schulungs- und Planungsleistungen für Unified Communication- und Wireless- sowie Radio-Lösungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Exner, Michael, Königswinter, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Koenen, Alexander, Rösrath, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen in Gestalt des Geschäftsbereichs Kommunikation der CONET Solutions GmbH mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 9136) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Koenen, Alexander aus Rösrath,
Exner, Michael aus Königswinter