Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 15152
Firma: Mobicare Ambulante Kranken- und Altenpflege Stemwede GmbH
Sitz: Stemwede
Veränderungen
HRB 15152: Mobicare Ambulante Kranken- und Altenpflege Stemwede GmbH, Stemwede, ...
Veränderungen
HRB 15152: Mobicare Ambulante Kranken- und Altenpflege Stemwede GmbH, Stemwede, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2016 20:17:00
HRB 15152: Mobicare Ambulante Kranken- und Altenpflege Stemwede GmbH, Stemwede, Haldemer Straße 95, 32351 Stemwede. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2016. Geschäftsanschrift: Haldemer Straße 95, 32351 Stemwede. Durchführung eines ambulanten Pflegedienstes, Tagespflege, betreutes Wohnen, Pflege- und Betreuungsleistungen im Sinne von SGB Xl und damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Ludger, Neuenkirchen-Vörden, *XX.XX.XXXX; Schmalge, Anita, Stemwede, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mobicare Ambulante Kranken- und Altenpflege Stemwede OHG, Stemwede (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8925) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Meyer, Ludger aus Neuenkirchen-Vörden,
Schmalge, Anita aus Stemwede