Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 15113
Firma: LH Holdinggesellschaft mbH
Sitz: Bochum
Adresse: Universitätsstraße 44-46, 44789 Bochum
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.09.2014 20:01:00
HRB 15113:LH Holdinggesellschaft mbH, Bochum, Universitätsstraße 44-46, 44789 Bochum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Universitätsstraße 44-46, 44789 Bochum. ist der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligen, insbesondere a) der Beteiligung an der Lueg Verwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRB 1038, und b) der (unmittelbar oder über Treuhänder gehaltenen) Beteiligung an der Obergesellschaft der OBl-Baumarktgruppe, der Olympics Baumarkt Holding GmbH ("OBH"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRB 43125, und deren etwaigen Rechtsnachfolgern. 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Breidenstein, Achim, Essen, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Kfm Mahnert-Lueg, Christian, Essen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LH Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 5399) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Breidenstein, Achim aus Essen,
Dipl.-Kfm Mahnert-Lueg, Christian aus Essen