Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 15106
Firma: HOMETREND GmbH
Sitz: Porta Westfalica
Adresse: Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfalica
Veränderungen
HRB 15106: HOMETREND GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfali...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.08.2017 20:00:00
HRB 15106: HOMETREND GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfalica. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma HOMETREND AUSTRIA Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Klosterneuburg (Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg unter FN 300284w) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma HOMETREND GmbH mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 15106) eingereicht worden.a) Bei der übernehmenden Gesellschaft gibt es keine Minderheitsgesellschafter, deren Rechte zu berücksichtigen wären, da die Alleingesellschafterin der übernehmenden HOMETREND GmbH die Brüder Schlau GmbH & Co. KG ist.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen HOMETREND GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung als übernehmende Gesellschaft beteiligten deutschen Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der HOMETREND GmbH gemäß § 22 Abs. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, soweit sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutze errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Gesetz oder Vertrag beruht. Sicherheitsleistung können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Dingliche Ansprüche werden nicht erfasst. Insoweit stellt bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss daher nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HOMETREND GmbH unter deren Geschäftsanschrift Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfalica, geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.c) Bei der übertragenden Gesellschaft gibt es keine Minderheitsgesellschafter deren Rechte zu berücksichtigen wären, da die Alleingesellschafterin der übertragenden HOMETREND AUSTRIA Geschäftsführungsgesellschaft mbH die übernehmende HOMETREND GmbH ist.d) Die Rechte der Gläubiger der HOMETREND AUSTRIA Geschäftsführungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 13 EU-VerschG. Danach sind die Gläubiger der HOMETREND AUSTRIA Geschäftsführungsgesellschaft mbH berechtigt - wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden - für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur dann zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft wäre. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Da es durch die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Auflösung der übertragenden Gesellschaft ohne Liquidation und zur Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die übernehmende Gesellschaft kommt, sind etwaige Gläubigerrechte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die übernehmende Gesellschaft geltend zu machen.Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestattete Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen. Daher werden diesbezüglich keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen dazu sind daher nicht erforderlich.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der HOMETREND GmbH, Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfalica.Neueintragungen
HRB 15106: HOMETREND GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstraße 1, 32457 Porta Westfali...