Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 15057
Firma: CAELUM Treuhand AG
Sitz: Aachen
Adresse: Wilhelmstraße 25, 52070 Aachen
Löschungen von Amts wegen
HRB 15057: CAELUM Treuhand AG, Aachen, Wilhelmstraße 25, 52070 Aachen. Die Gesel...
Löschungsankündigungen
HRB 15057: CAELUM Treuhand AG, Aachen, Wilhelmstraße 25, 52070 Aachen. Das Regis...
Löschungen von Amts wegen
CAELUM Treuhand AG, Aachen, Wilhelmstraße 25, 52070 Aachen. Von Amts wegen gem. ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.05.2010 22:00:00
CAELUM Treuhand AG, Aachen, Wilhelmstraße 25, 52070 Aachen.Es wurde nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts durch den Vorstand Bernd J. J. Coir in der Hauptversammlung vom 18.08.2009 sein Amt niedergelegt. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall. Der Gesellschaft und ihren Vertretern wird aufgegeben, binnen eines Monats den Fortbestand des Vorstandsamtes nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Neueintragungen
CAELUM Treuhand AG, Aachen, Wilhelmstraße 25, 52070 Aachen.Aktiengesellschaft. S...