Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 15051
Firma: Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH
Sitz: Geilenkirchen
Veränderungen
HRB 15051: Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH, Geilenkirchen, Max-Planck-S...
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HRB 15051: Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH, Geilenkirchen, Max-Planck-S...
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Beton- und Asphaltmischwerke - BAM - GmbH, Geilenkirchen, (Max-Planck-Straße 1-3...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2008 22:00:00
Beton- und Asphaltmischwerke - BAM - GmbH, Geilenkirchen, (Max-Planck-Straße 1-3, 52511 Geilenkirchen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2008 mit Änderung vom 10.09.2008. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von bituminösen Straßenbaustoffen, Beton und Mörtel sowie die Mineralgewinnung von Kies, Sand und Recyclingbaustoffen, der Deponiebetrieb und der Handel mit Baustoffen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an andere Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art in jeder rechtlich zulässigen Form zu beteiligen oder solche Unternehmungen zu erwerben oder zu pachten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Gegenstand ihrer Unternehmung in jeder anderen rechtlich zulässigen Weise zu erweitern. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tholen, Willy, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX; Tholen, Michael, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX; Tholen, Stefan, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Beton- und Asphaltmischwerke - BAM - GmbH & Co. KG, Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen, HRA 4913) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 mit Änderung vom 10.09.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Tholen, Michael aus Geilenkirchen,
Tholen, Stefan aus Geilenkirchen,
Tholen, Willy aus Geilenkirchen