Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 15048
Firma: Jongen Werkzeugtechnik GmbH
Sitz: Willich
Veränderungen
HRB 15048: Jongen Werkzeugtechnik GmbH, Willich, Siemensring 11, 47877 Willich. ...
Veränderungen
HRB 15048: Jongen Werkzeugtechnik GmbH, Willich, Siemensring 11, 47877 Willich. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.11.2014 20:01:00
HRB 15048: Jongen Werkzeugtechnik GmbH, Willich, Siemensring 11, 47877 Willich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2014. Geschäftsanschrift: Siemensring 11, 47877 Willich. Gegenstand: Der Handel mit Werkzeugen aller Art und IT-Produkten sowie die Bearbeitung und Herstellung von Werkzeugen aller Art. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Heinzig, Jürgen, Willich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hofmann, Günter, Aachen, *XX.XX.XXXX; Woters, Dirk, Nettetal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jongen Werkzeugtechnik GmbH & Co.KG, Willich (Amtsgericht Krefeld, HRA 3738) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heinzig, Jürgen aus Willich,
Hofmann, Günter aus Aachen,
Woters, Dirk aus Nettetal