Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 15024
Firma: Bauunternehmung Tholen GmbH
Sitz: Geilenkirchen
Adresse: Max-Planck-Straße 1-3, 52511 Geilenkirchen
Veränderungen
HRB 15024: Bauunternehmung Tholen GmbH, Geilenkirchen, Max-Planck-Straße 1-3, 52...
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Berichtigungen
Bauunternehmung Tholen GmbH, Geilenkirchen, (Max-Planck-Straße 1-3, 52511 Geilen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.10.2008 12:00:00
Bauunternehmung Tholen GmbH, Geilenkirchen, (Max-Planck-Straße 1-3, 52511 Geilenkirchen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung eines Bauunternehmens, insbesondere im Verkehrswegebau, Ingenieurbau, Kanalbau und Tiefbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an andere Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art in jeder rechtlich zulässigen Form zu beteiligen oder solche Unternehmungen zu erwerben oder zu pachten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Gegenstand ihrer Unternehmung in jeder anderen rechtlich zulässigen Weise zu erweitern. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tholen, Willy, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX; Tholen, Michael, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX; Tholen, Stefan, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Finken, Lothar, Heinsberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bauunternehmung Tholan GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen HRA 4919) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Stammkapital wurde neben dem Umwandlungsvermögen durch weitere Sacheinlagen erbracht. Hinsichtlich der Einzelheiten und der Werthaltigkeit wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Personen: Finken, Lothar aus Heinsberg,
Tholen, Michael aus Geilenkirchen,
Tholen, Stefan aus Geilenkirchen,
Tholen, Willy aus Geilenkirchen