Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 15013
Firma: MB Automobile Verwaltungs-GmbH
Sitz: Heinsberg
Adresse: Neusser Straße 18, 41065 Mönchengladbach
Löschungen von Amts wegen
HRB 15013: MB Automobile Verwaltungs-GmbH, Heinsberg, Neusser Straße 18, 41065 M...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 10.06.2014 20:12:00
HRB 15013:MB Automobile Verwaltungs-GmbH, Heinsberg, Neusser Straße 18, 41065 Mönchengladbach.Nach den Erkenntnissen des Gerichts ist der alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter Peter Harri Renner, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, am 24.06.2013 verstorben. Erben sind nicht bekannt. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Es besteht Gelegenheit, binnen dreier Monate die ordnungsgemäße Vertretung der Gesellschaft durch Bestellung eines neuen Geschäftsführers nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung des Geschäftsführers Peter Harri Renner aus dem Handelsregister von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Personen: Geschäftsführer Gesellschafter Peter Harri Renner Mönchengladbach aus
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Neueintragungen
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