Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 14976
Firma: Autohaus Heinrich Senden GmbH
Sitz: Geilenkirchen
Adresse: Sittarder Straße 25-29, 52511 Geilenkirchen
Veränderungen
HRB 14976: Autohaus Heinrich Senden GmbH, Geilenkirchen, Sittarder Straße 25-29,...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2008 12:00:00
Autohaus Heinrich Senden GmbH, Geilenkirchen (Sittarder Straße 25-29, 52511 Geilenkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2008. Gegenstand: Handel mit und die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, Baumaschinen, Ersatz- und Zuberhörteilen sowie der Betrieb von Tankstellen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen; sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 410.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rulle, Tobias, Köln, *XX.XX.XXXX; Windeln, Ingo, Heinsberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Autohaus Heinrich Senden GmbH u. Co KG, Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen HRA 5093) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rulle, Tobias aus Köln,
Windeln, Ingo aus Heinsberg