Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 14951
Firma: argus Finanzdienste GmbH
Sitz: Meerbusch
Adresse: Taubenacker 5, 40668 Meerbusch
Löschungen
HRB 14951:argus Finanzdienste GmbH, Meerbusch, Taubenacker 5, 40668 Meerbusch.Di...
Veränderungen
argus Finanzdienste GmbH, Meerbusch, Taubenacker 5, 40668 Meerbusch. Die Gesells...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.01.2009 22:00:00
argus Finanzdienste GmbH, Meerbusch, Taubenacker 5, 40668 Meerbusch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5. März 2007, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15. Oktober 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Amtsgericht Krefeld (bisher Krefeld HRB 11733) nach Meerbusch beschlossen. Geschäftsanschrift: Taubenacker 5, 40668 Meerbusch. Gegenstand: Versicherungsmakler sowie Finanzdienstleister. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Horst-Peter, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SecuNet Finanzdienste Aktiengesellschaft, Krefeld (AG Krefeld HRB 11733) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmitz, Horst-Peter aus Meerbusch