Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 14674
Firma: Bresser GmbH
Sitz: Rhede
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HRB 14674: Bresser GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Prokura erlosche...
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HRB 14674: Bresser GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Die Gesellschaft...
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HRB 14674: Bresser GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Die Gesellschaft...
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HRB 14674: Bresser GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Nicht mehr Gesch...
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HRB 14674: Bresser GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Die Gesellschaft...
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Bresser GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Gesamtprokura gemeinsam mit...
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MEADE Instruments Europe GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Die Gesell...
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MEADE Instruments Europe GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2013 22:00:00
MEADE Instruments Europe GmbH, Rhede, Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2013. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 2, 46414 Rhede. Gegenstand: Der Handel mit optischen und elektronischen Geräten. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bresser, Rudolf, Heiden, *XX.XX.XXXX; Ebbert, Helmut, Rhede, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MEADE Instruments Europe GmbH & Co. KG, Rhede (Amtsgericht Coesfeld, HRA 3449) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bresser, Rudolf aus Heiden,
Ebbert, Helmut aus Rhede