Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 14634
Firma: inpunkto AG
Sitz: Friedberg
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HRB 14634: inpunkto AG, Mönchengladbach, Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Mönchen...
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HRB 14634: inpunkto AG, Mönchengladbach, Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Mönchen...
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HRB 14634:Inpunkto AG, Mönchengladbach, Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Möncheng...
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Inpunkto AG, Mönchengladbach, Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Mönchengladbach. D...
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Inpunkto AG, Mönchengladbach, Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Mönchengladbach. N...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.10.2011 12:00:00
Inpunkto AG, Mönchengladbach, Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Mönchengladbach. Aktiengesellschaft, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Inpunkto GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 12630) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: Stresemannstraße 64 - 66, 41236 Mönchengladbach. Gegenstand: die Vermittlung von Versicherungen und alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann als Versicherungsmaklerin und / oder als Versicherungsvertreterin tätig sein. Grundkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder allgemein und im Einzelfall ermächtigen, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten abzuschließen. § 112 AktG bleibt unberührt. Vorstand: Konrad, Ralph, Mainz, *XX.XX.XXXX; Rak, Alexander, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Konrad, Ralph aus Mainz,
Rak, Alexander aus Mönchengladbach