Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 14622
Firma: Global Business Factory GmbH
Sitz: Viersen
Veränderungen
HRB 14622: Global Business Factory GmbH, Viersen, Robend 82, 41748 Viersen. Durc...
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Global Business Factory GmbH, Viersen, Robend 82, 41748 Viersen. Die Gesellschaf...
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Global Business Factory GmbH, Viersen, Robend 82, 41748 Viersen. Die Gesellschaf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.10.2011 12:00:00
Global Business Factory GmbH, Viersen, Robend 82, 41748 Viersen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Global Business Factory AG, Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 11768) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.09.2011. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2011. Geschäftsanschrift: Robend 82, 41748 Viersen. Gegenstand des Unternehmens: die globale Entwicklung, Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Wirtschaftsprojekten im europäischen Binnenmarkt und international. Stammmkapital: 50.000,00 EUR. Abstrakte Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Boeken, Hans-Rainer, Viersen, *XX.XX.XXXX; Strauß, Dagmar, Viersen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Boeken, Hans-Rainer aus Viersen,
Strauß, Dagmar aus Viersen