Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 14586
Firma: Torsten Toeller Holding AG
Sitz: Krefeld
Veränderungen
HRB 14586:Torsten Toeller Holding AG, Krefeld, Westpreußenstraße 32-38, 47809 Kr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.11.2013 09:34:00
HRB 14586:Torsten Toeller Holding AG, Krefeld, Westpreußenstraße 32-38, 47809 Krefeld.Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.10.2013. Geschäftsanschrift: Westpreußenstraße 32-38, 47809 Krefeld. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und anderen Vermögenswerten sowie die Erbringung von Dienstleistungen an diesen Gesellschaften. Grundkapital: 2.005.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstandes bestimmt der Aufsichtsrat. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Er kann außerdem einzelnen Vorstandsmitgliedern durch Beschluss die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Luntscher, Martin, Leichlingen, *XX.XX.XXXX; Toeller, Torsten, Duisburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Torsten Toeller Holding GmbH, Krefeld (AG Krefeld, HRB 10784) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Luntscher, Martin aus Leichlingen,
Toeller, Torsten aus Duisburg