Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 14567
Firma: Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Sitz: Paderborn
Veränderungen
HRB 14567: Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH, Paderborn, Heinz-Nixdorf-Ring 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.06.2020 20:01:00
HRB 14567: Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH, Paderborn, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2020. Geschäftsanschrift: Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn. Gegenstand: Leitung einer Gruppe in- und ausländischer Beteiligungsgesellschaften, die auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Installation und Vermietung von Produkten und Lösungen für die elektronische Informationsverarbeitung und -übermittlung und der sonstigen Systemtechnik in innovativen Technologien, sowie der Beratung, Schulung und dem Service für dieses Geschäft tätig sind, wobei die Gesellschaft auf den vorbezeichneten Gebieten auch selbst tätig werden kann oder sich auf einzelne dieser Gebiete oder auf die Verwaltung ihrer Beteiligungen beschränken kann. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heyden, Olaf, Meckenheim, *XX.XX.XXXX; Dr. Näher, Ulrich, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 13066) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.05.2020. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Näher, Ulrich aus München,
Heyden, Olaf aus Meckenheim