Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 14555
Firma: Peter-Lacke GmbH
Sitz: Hiddenhausen
Adresse: Herforder Straße 80, 32120 Hiddenhausen
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HRB 14555: Peter-Lacke GmbH, Hiddenhausen, Herforder Straße 80, 32120 Hiddenhaus...
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HRB 14555: Peter-Lacke GmbH, Hiddenhausen, Engerstraße 3-5, 32051 Herford. Änder...
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HRB 14555: Peter-Lacke GmbH, Hiddenhausen, Engerstraße 3-5, 32051 Herford. Gesch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.06.2015 20:01:00
HRB 14555: Peter-Lacke GmbH, Hiddenhausen, Engerstraße 3-5, 32051 Herford. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Engerstraße 3-5, 32051 Herford. Gegenstand: Betrieb einer Lackfabrik sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Peter, Andreas, Herford, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Lackfabrik Hiddenhausen) der Peter-Lacke Holding GmbH (vormals: Peter-Lacke GmbH) mit Sitz in Hiddenhausen (HRB 6826) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.05.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Peter, Andreas aus Herford