Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 14552
Firma: GLANZLICHTER Consulting GmbH
Sitz: Königswinter-Ittenbach
Adresse: Königswinterer Straße 409, 53639 Königswinter
Veränderungen
HRB 14552: GLANZLICHTER Consulting GmbH, Königswinter-Ittenbach, Königswinterer ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.08.2017 20:02:00
HRB 14552: GLANZLICHTER Consulting GmbH, Königswinter-Ittenbach, Königswinterer Straße 409, 53639 Königswinter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Königswinterer Straße 409, 53639 Königswinter. Die Beratung und Coaching von Unternehmen und Privatpersonen sowohl in Fragen der wirtschaftlichen Optimierung als auch die Unterstützung in der individuellen Entwicklung und Karriereplanung (und Neuausrichtung), ferner die Vermittlung von Geschäftskontakten (Personalberatung), die Vermittlung von Warengeschäften und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Umfeld kosmetischer Erzeugnisse. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schimanietz, Andreas, Königswinter-Ittenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der GLANZLICHTER Consulting e.K. mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRA 6193 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.06.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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