Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 14526
Firma: InnoEnergie AG
Sitz: Aachen
Löschungen von Amts wegen
HRB 14526: InnoEnergie AG, Aachen, Martinstraße 10 -12, 52062 Aachen. Die Gesell...
Veränderungen
InnoEnergie AG, Aachen, Martinstraße 10-12, 52062 Aachen.Durch Beschluss des Amt...
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InnoEnergie AG, Herzogenrath, Martinstraße 10-12, 52062 Aachen.Die Hauptversamml...
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InnoEnergie AG, Herzogenrath (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath). Nicht mehr ...
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InnoEnergie AG, Herzogenrath (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath). Die Hauptve...
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InnoEnergie AG, Herzogenrath (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath). Die Hauptve...
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InnoEnergie AG, Herzogenrath (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath). Bestellt al...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2007 12:00:00
InnoEnergie AG, Herzogenrath (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath). Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.10.2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Wind- und Wasserenergieanlagen sowie die Übernahme von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erweb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen zu überlassen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Althaus, Wolfgang, Aachen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der InnoEnergie GmbH, Herzogenrath (AG Aachen HRB 13184) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Althaus, Wolfgang aus Aachen